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Zuständigkeit

Das Sozialgericht Braunschweig ist eines von neun Sozialgerichten im Geschäftsbereich des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.

Informationen über die sachliche Zuständigkeit der Sozialgerichte erhalten Sie hier.

Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Braunschweig ist seit dem 01.01.2015 in § 82 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) geregelt. Danach umfasst der Bezirk des Sozialgerichts Braunschweig die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Karte des Landes Niedersachsen, in welcher der örtliche Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Braunschweig farblich hervorgehoben ist.   Bildrechte: www.niedersachsen.de (Hervorhebungen in Rot sowie Ausschnitte und Ergänzungen durch das SG BS)
Hinweis: Sie können die Karte anklicken - der Bezirk des Sozialgerichts Braunschweig wird dann vergrößert dargestellt.
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