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Öffnungszeiten

Das Sozialgericht Braunschweig ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 15.30 Uhr für Sie geöffnet. Freitags und vor Feiertagen endet die Öffnungszeit allerdings bereits um 13.00 Uhr. Soweit öffentliche Sitzungen stattfinden, ist das Gericht auch außerhalb der vorgenannten Zeiten geöffnet.

Die Rechtsantragstelle kann von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr aufgesucht werden.

Vor dem Sozialgericht befindet sich zudem ein Briefkasten, in welchen auch außerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts Schriftstücke fristwahrend eingeworfen werden können.

Weitere Kontaktdaten des Sozialgerichts finden Sie auf der Startseite (rechts).

Frontansicht des Fachgerichtszentrums Braunschweig, in welchem das Sozialgericht und das Verwaltungsgericht untergebracht sind.  
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