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Richter am Sozialgericht
Dr. Köster
Sozialgericht Braunschweig
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„Ehrenamt auf die 1“
Ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht vereidigt
Derzeit ist viel Bewegung beim Sozialgericht Braunschweig: von 109 aktiven ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern schieden über den Winter etwa ein Dutzend aus und ebenso viele wurden neu berufen. Etwa 10 % der Kolleginnen und Kollegen wurden in dieser Zeit weiterberufen. Sie bleiben dem Sozialgericht für eine weitere Amtsdauer von fünf Jahren erhalten.
Die am Freitag neu vereidigte ehrenamtliche Richterin sieht ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ein Stück weit routiniert, aber mit viel Vorfreude entgegen. Die Bereichsleiterin für Human Relation Management, Recruiting und Employer Branding beim Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V. ist bereits seit einigen Jahren in verschiedenen Ehrenämtern tätig. Seit 2024 unter anderem als ehrenamtliche Richterin beim Arbeitsgericht Braunschweig. Daneben liegt ihr auch der Verein Urlaubskinder e.V. am Herzen. Gesellschaftliches Engagement über vermeintliche soziale Grenzen hinweg, ist ihr wichtig: „Wer sich ehrenamtlich einbringt, erreicht nicht nur viel Gutes, sondern erhält wertvolle Eindrücke und tolle Erlebnisse über den normalen Alltag hinaus. Ein Ehrenamt ist für alle Beteiligten eine Bereicherung.“
Damit ist sie ein gutes Beispiel der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Braunschweig. Ganz viele der Kolleginnen und Kollegen engagieren sich neben ihrem Ehrenamt in der Sozialgerichtsbarkeit noch an vielen anderen Stellen.
Zum Hintergrund „Wie werde ich ehrenamtliche Richterin?“:
Als ehrenamtlichen Richter in der Sozialgerichtsbarkeit muss man vorgeschlagen werden. Vorschläge können je nach Rechtsgebiet von den Gewerkschaften, Arbeitnehmervereinigungen, Sozialverbänden, den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden, den Kassenärztlichen Vereinigungen, von Zusammenschlüssen von Krankenkassen und von Behörden erfolgen. Die ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht müssen mindestens 25 Jahre alt sein, beim Landessozialgericht 30 Jahre und beim Bundessozialgericht sogar 35 Jahre. Sie müssen außerdem eine Beziehung zu dem Gerichtsbezirk haben, in dem sie tätig sind, also dort wohnen oder arbeiten.
Ehrenamtliche Richter haben normalerweise eine Amtszeit von fünf Jahren. Unter Umständen kann die Amtszeit aber vorzeitig beendet werden. Umgekehrt kann man auch mehrmals hintereinander berufen werden, so dass viele ehrenamtliche Richterinnen und Richter das Amt über lange Jahre ausüben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.01.2025