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Richter am Sozialgericht
Dr. Köster
Sozialgericht Braunschweig
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Neubesetzter Ausschuss der ehrenamtlichen Richter
Heute trat der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Braunschweig erstmalig für die neue Amtsperiode ab Januar 2025 zusammen.
Die von den über hundert ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gewählten fünf Vertreterinnen und Vertreter (und zugehörige Stellvertreter) bilden in den nächsten fünf Jahren den Ausschuss. Der Ausschuss ist vom Präsidium des Sozialgerichts anzuhören, wenn sich zum Beispiel die Geschäftsverteilung ändert. Auch bei der Verteilung der ehrenamtlichen Richter auf die Fachkammern und vor der Aufstellung der Listen über die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter ist der Ausschuss anzuhören. Darüber hinaus kann der Ausschuss der Präsidentin und der Geschäftsleitung Wünsche der ehrenamtlichen Richter übermitteln, etwa zur Dauer und zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlungen oder zur Vorbereitung und Unterrichtung durch die Kammervorsitzenden.
Die fünf Ausschussmitglieder stammen aus den Kreisen der ehrenamtlichen Richter, die in den bei dem Sozialgericht Braunschweig gebildeten Fachkammern vertreten sind. Fachkammern gibt es beim Sozialgericht Braunschweig drei: Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit je einem Ehrenamtlichen aus dem Kreis der Versicherten und Arbeitgeber, Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts mit je einem Ehrenamtlichen aus dem Kreis der mit diesem Recht vertrauten Personen und der Versorgungsberechtigten Personen und Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Ehrenamtlichen aus dem Kreis der Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte. Aus den Fachkammern bilden sich derzeit 60 Kammern, in denen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter Kammervorsitzende sind. Laden die Berufsrichter zu mündlichen Verhandlungen setzt sich die Kammer aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die der Fachkammer zugeordnet und nach Liste heranzuziehen sind, zusammen.Artikel-Informationen
erstellt am:
06.03.2025