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Geschäftsverteilung

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bestimmt das Präsidium eines Gerichts die richterliche Geschäftsverteilung (z.B. die Besetzung der Spruchkörper [hier: Kammern] sowie die Art und Weise, wie eingehende Verfahren diesen zugeordnet werden). Den nachfolgenden Übersichten können Sie die aktuelle richterliche Geschäftsverteilung am Sozialgericht Braunschweig entnehmen.

 

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